Akteneinsicht:

Bei der Akteneinsicht hat der Beschuldigte, wie der Name schon sagt, ein Recht auf Akteneinsicht. Prinzipiell gewährt die Strafprozessordnung dem Beschuldigten in Straf- oder Bußgeldverfahren das Recht zu erfahren, was gegen ihn vorliegt und welche Tat ihm vorgeworfen wird.

Das Problem für den nichtanwaltlich vertretenen Beschuldigten ist regelmäßig, dass die Akte nur an einen Rechtsanwalt übergeben werden darf. Der angeklagte Beschuldigte selbst hat kein Recht, die Akte vollständig einzusehen bzw. Kopien daraus zu fertigen.

Es lohnt sich daher bereits auch im Hinblick auf ein Akteneinsichtsrecht, dass der Beschuldigte sich einen Rechtsanwalt zur Seite stellt, der für ihn Akteneinsicht nimmt. Eine solche Akteneinsicht kostet bei einem Rechtsanwalt ggf. lediglich 100 bis 150 €. Der Rechtsanwalt hat dann sämtliche Akten vor sich liegen, die auch der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vorliegen. Er kann daher den Beschuldigten dann umfangreich ?? beraten und ihm mitteilen, wie die Erfolgsaussichten in der Sache sind.

Hat der Beschuldigte keinen Verteidiger, so kann ihm unter Umständen ein eigenes Akteneinsichtsrecht gewährt werden.



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