Anklage

Die Staatsanwaltschaft kann die Anklage in Form einer Anklageschrift bzw. in Form eines Strafbefehls bei dem Gericht erheben. Möchte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren nicht im Strafbefehlsverfahren erledigen, so wird die Staatsanwaltschaft Anklage bei dem zuständigen Gericht erheben. Das Gericht wird dann ebenfalls die Akte sichten und das Verfahren in den meisten Fällen zur Hauptverhandlung zulassen. Sodann wird ein Gerichtstermin anberaumt, und in diesem Gerichtstermin wird dann über den Tatvorwurf verhandelt werden. In dem Gerichtsverfahren kann es ebenfalls zu einer Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflage, zu einem Freispruch oder zu einer Verurteilung führen. In dem Gerichtsverfahren wird dann auch darüber entschieden werden, ob der Führerschein entzogen wird oder nicht und ob und wie lange ggf. eine Sperrfrist angeordnet werden muss.



Noch mehr fundierte Informationen finden Sie hier!

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.