Anordnung einer MPU
Anordnung einer MPU
Selbstverständlich kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht ohne trifftige Gründe eine MPU anfordern. Die Fahrerlaubnisbehörde kann nur in bestimmten Fällen eine MPU von Ihnen anfordern. Die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht berechtigt, von Amts wegen eine medizinisch psychologische Untersuchung an Ihnen anzuordnen. Sie kann lediglich ein solches MPU-Gutachten von Ihnen anfordern, welches Sie dann innerhalb einer festgelegten Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen haben.
Praxistipp: Dieses Verfahren hat für Sie Vorteile, die Sie nutzen sollten. Zum einen können Sie die MPU-Stelle bestimmen, die das MPU-Gutachten erstellen soll. Zum anderen können Sie Vorsoge treffen, dass ein eventuelles negatives Gutachten nicht zu den Akten der Fahrerlaubnisbehörde gelangt. Wie Sie dies sicherstellen können lesen Sie bitte weiter unten!
Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde aus den folgenden praxisrelevanten Gründen eine MPU anfordern:bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers
Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
bei hohem Aggressionspotential im Straßenverkehr
bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach wiederholter Entziehung oder nach Entziehung aufgrund des Punktsystems
Ersterwerb der Fahrerlaubnisse der Busklasse sowie bei Verlängerung dieser Klassen nach dem 50.
Lebensjahr und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr
Alkoholauffälligkeit
Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauch
In der Mehrzahl der Fälle wird eine MPU aufgrund einer vermuteten Alkoholproblematik angeordnet werden. In welchen Fallkonstellationen eine MPU bei einer bestehenden Alkoholproblematik angeordnet werden kann, bestimmt 13 der Fahrerlaubnisverordnung. 13 regelt insoweit, wann von einem Führerschein zur Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik eine MPU angeordnet werden kann. 13 der Fahrerlaubnisverordnung besagt diesbezüglich:
"Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass [...] ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wennnach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen,
wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden,
ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
die Fahrerlaubnis aus einem der unter oben genannten Gründe entzogen war oder
sonst zu klären ist, ob Alkoholmißbrauch nicht mehr besteht."
In der Praxis stellen die Fälle der Fahrten Unter Alkohol- und Drogen den häufigsten Anlaß für die Anordnung einer MPU dar. Auch dann, wenn Sie erstmals betrunken ein Fahrzeug geführt haben sollten und Sie eine Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Promille aufwiesen, ist die Beibringung einer MPU zu erwarten.
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, auf denen von Ihnen eine MPU angefordert werden kann.
1. Weg
Hat die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von Umständen erlangt, die die Beibringung einer MPU erfordern, werden sie von der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben und aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist ein MPU-Gutachten vorzulegen.
2. Weg
Wurde Ihnen der Führerschein durch ein Gerichtsurteil entzogen, z.B. weil Sie wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden sind, so ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen. In dem Gerichtsurteil wurde dann regelmäßig ausgesprochen: "Der Führerschein wird entzogen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen vor Ablauf noch weiterer ... Monate keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Folge des Urteils, soweit es denn rechtkräftig geworden ist, ist folgende: Ihre Fahrerlaubnis ist vollständig erloschen. Sie müssen einen neuen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. wurde im Urteil dann zum Beispiel ausgesprochen, dass sie wegen mehrfacher Trunkenheitsfahrt verurteilt worden sind oder dass sie bei der Trunkenheitsfahrt mehr als 1,6 Promille aufgewiesen haben, so liegt ein Grund vor, der die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, von Ihnen vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine MPU abzuverlangen. Dann kann die Erteilung der neuen Fahrerlaubnis von einem positiven MPU-Gutachten abhängig gemacht werden.