Anordnung eines MPU-Gutachtens

Anordnung eines MPU-Gutachtens

Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde ein MPU-Gutachten innerhalb einer bestimmten Frist beizubringen, stellt keinen selbständigen Verwaltungsakt im rechtlichen Sinn dar. Nur die Ablehnung der Erteilung der Fahrerlaubnis bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis sind durch gerichtliche Maßnahmen angreifbar, da diese Verwaltungsakte darstellen, gegen die Sie durch eine Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage gerichtlich vorgehen können. Die Frage, ob die Fahrerlaubnisbehörde Ihren Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis tatsächlich von einem MPU-Gutachten abhängig machen durfte, wird dann im Rahmen dieser Gerichtsverfahren mit geprüft werden.

Gegen die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anzuordnen können Sie daher zunächst nichts machen. Sie können jedoch ggf. eine Verpflichtungsklage bei dem für Sie zuständigen Verwaltungsgericht anstrengen.

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