Aufbauseminare
Aufbauseminare
Bei den sog. Aufbauseminaren werden die maßgeblichen Verkehrsverstöße und deren Ursachen diskutiert. Die Kurse finden in Form von Gruppengesprächen statt. So soll ein Problembewusstsein für die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs geschaffen werden und die Beteiligten zu einer Änderung ihres Fahrverhaltens angehalten werden. Das allgemeine Aufbauseminar setzt sich wie folgt zusammen:
aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten einer Fahrprobe von mindestens 30 Minuten. eine Abschlussprüfung muss nicht absolviert werden.
Nach dem Gesetzestext sollen die Teilnehmer an Aufbauseminaren durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen.
Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten.
Die Aufbauseminare dürfen nur von besonders geschulten Fahrlehrern durchgeführt werden.
Ein Aufbauseminar kann z.B. durchzuführen sein, wenn der Verkehrsteilnehmer mehr als acht Punkte hat.
Bei Aufbauseminaren ist grundsätzlich zwischen allgemeinen und besonderen Aufbauseminaren z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt zu unterscheiden.