Als Fahrzeugführer, ohne Halter zu sein, einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen
71 69a Abs. 5 Nr. 8
15 €
233
Als Halter einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen
71 69a Abs. 5 Nr. 8
50 €
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