Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen

Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen

Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen

232

Als Fahrzeugführer, ohne Halter zu sein, einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen

71 69a Abs. 5 Nr. 8

15 €

233

Als Halter einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen

71 69a Abs. 5 Nr. 8

50 €

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