Auswahl der MPU-Stelle:

Auswahl der MPU-Stelle:

Wie bereits erörtert, werden Sie von der Führerscheinbehörde aufgefordert werden, ein MPU-Gutachten beizubringen. Sie werden persönlich dazu aufgefordert werden. Reglemäßig wird mit dem Schreiben bereits darauf hingewiesen, dass Sie eine MPU-Stelle frei benennen können. Ggf. wird in einem solchen Schreiben auch schon ein Vorschlag gemacht, welche MPU-Stellen in Betracht werden können. Im Amtsdeutsch heißen diese MPU-Stellen Begutachtungsstellen für Fahreignung. Eine solche ist z. B. der TÜV.

Es ist kein genereller Ratschlag zu geben, welche Begutachterstelle zur Eignung auszugehen ist. Sämtliche Begutachtungsstellen für Fahreignung müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Es wird auch keine Gutachtungsstelle für Fahreignung geben, die z. B. "Gefälligkeitsgutachten" ausstellt. Insofern ist es ggf. mehr eine Bauchentscheidung, welche Begutachtungsstelle für Fahreignung man nehmen sollte.

Dennoch kann ggf. in einem Gespräch mit seinem Rechtsanwalt bzw. in einem Gespräch mit Freunden und Bekannten oder in entsprechenden Internetforen (Vorsicht jedoch bei den Angaben hierin!) versucht herauszufinden, ob in dem für Sie zuständigen Raum besondere Begutachtungsstellen berüchtigt oder beliebt sind.



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