AutokaufAutokaufvertrag:

AutokaufAutokaufvertrag:

Ein Kaufvertrag über ein gebrauchtes oder neues Fahrzeug kommt durch entsprechende Willenserklärung der Beteiligten zustande. Regelmäßig sind in einem Kaufvertrag die wichtigsten Parameter geregelt. Selbstverständlich sollte das Auto genau bezeichnet sein (Fahrgestellnummer, Fahrzeugbriefnummer). Darüber hinaus ist selbstverständlich über den Kaufpreis und ggf. den Zustand des Fahrzeugs zu sprechen. Auch weitere wichtige Parameter wie Kilometerstand, Ausstattung und Zustand des Fahrzeugs sind in einem Kaufvertrag sinnvollerweise festzuhalten.

Es gilt hierbei die Regel: Je genauer der Kaufvertrag geregelt ist, desto weniger Schwierigkeiten gibt es ggf. in der Zukunft. Bei etwaigen Auseinandersetzungen kann ein Kaufvertrag ggf. Aufklärung über gewisse Streitpunkte liefern. Insofern ist in jedem Fall anzuraten, einen Kaufvertrag stets schriftlich zu machen.

Und zwar ist ein Kaufvertrag auch mündlich wirksam.



Beispielsfall:

A ruft B an und sagt ihm zu, das Fahrzeug aus dem Internet in jedem Fall zu kaufen. B sagt A zu, dass er damit einverstanden sei und nunmehr alle weiteren Interessen abwimmelt. In diesem Fall ist ein Kaufvertrag zwischen A und B über das Fahrzeug zustande gekommen. Eine Frage ist ggf., ob A oder B beweisen können, dass entsprechende Absprachen am Telefon getroffen worden sind.

In jedem Fall sollte allerdings ein schriftlicher Kaufvertrag erfolgen. Ein schriftlicher Kaufvertrag sollte selbstverständlich erst geschlossen werden, wenn das Fahrzeug ausreichend besichtigt worden sind. Lassen Sie sich nicht hetzen und treffen Sie keine übereilten Entscheidungen. Sie sollten sich auf jeden Fall bewusst sein, dass ein einmal geschlossener Kaufvertrag stets bindend ist. Beide Parteien können sich auf den geschlossenen Kaufvertrag berufen.

In der Bevölkerung gibt es ggf. den Glauben, dass man von einem Autokaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten kann. Ein solches generelles Rücktrittsrecht gibt es im Kaufrecht nicht. Folglich ist jeder Kaufvertrag, auch ein Autokaufvertrag, grundsätzlich bindend. Der Vertrag ist von beiden Seiten auch zu erfüllen.

In einem Autokaufvertrag verpflichtet sich regelmäßig der Käufer, den entsprechend vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und das Fahrzeug vom Verkäufer abzunehmen. Der Verkäufer hat selbstverständlich ein besonderes Interesse daran, den Kaufpreis zu erhalten. Ggf. hat der Verkäufer auch ein berechtigtes Interesse, das Fahrzeug loszuwerden. In jedem Fall kann der Verkäufer bei Weigerung des Käufers nicht nur Zahlung des Kaufpreises, sondern auch Abnahme des Fahrzeuges verlangen. Beide Rechte kann der Verkäufer im Klagewege geltend machen.

Der Käufer hingegen hat gegenüber dem Verkäufer das Recht auf Übereignung des Fahrzeugs. Hierzu wird der Verkäufer dem Käufer regelmäßig sämtliche Schlüssel und auch den Besitz, also die tatsächliche Sachherrschaft über das Auto, vollständig verschaffen müssen. Achten Sie insbesondere auch darauf, dass sämtliche Unterlagen wie TÜV-Untersuchungsbericht, AU-Bericht, Zulassungsbescheinigung dabei sind und ggf. eine Abmeldebescheinigung übergeben wird.

Lassen Sie sich bei einem Autokaufvertrag insbesondere auch etwaige Anzahlungen, die Sie in bar leisten, quittieren. So kann es später keinen Streit darüber geben, ob bzw. in welcher Höhe Sie eine Anzahlung bereits geleistet haben.

Als Verkäufer sollten Sie sich ggf. quittieren lassen, dass der Käufer sämtliche notwendigen Papiere bzw. sämtliche vorhandenen Schlüssel (Anzahl der Schlüssel) erhalten hat.



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