Bereifung und Lauffläche

Bereifung und Lauffläche

Bereifung und Lauffläche

208

Kraftfahrzeug oder Anhänger, die unzulässig mit Diagonal- und mit Radialreifen ausgerüstet waren, in Betrieb genommen

36 Abs. 2a Satz 1, 2 69a Abs. 3 Nr. 8

15 €

209

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers, die unzulässig mit Diagonal- und mit Radialreifen ausgerüstet waren, angeordnet oder zugelassen

31 Abs. 2 i.V.m. 36 Abs. 2a Satz 1, 2 69a Abs. 5 Nr. 3

30 €

210

Mofa in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß

36 Abs. 2 Satz 5 31d Abs. 4 Satz 1 69a Abs. 3 Nr. 1c, 8

25 €

211

Als Halter die Inbetriebnahme eines Mofas angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß

31 Abs. 2 i.V.m. 36 Abs. 2 Satz 5 31d Abs. 4 Satz 1 69a Abs. 5 Nr. 3

35 €

212

Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß

36 Abs. 2 Satz 3 bis 5 31d Abs. 4 Satz 1 69a Abs. 3 Nr. 1c, 8

50 €

213

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa) oder Anhängers angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß

31 Abs. 2 i.V.m. 36 Abs. 2 Satz 3 bis 5 31d Abs. 4 Satz 1 69a Abs. 5 Nr. 3

75 €

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