Besondere Verkehrslagen

Besondere Verkehrslagen

Besondere Verkehrslagen

49

Trotz stockenden Verkehrs in eine Kreuzung oder Einmündung eingefahren und dadurch einen anderen behindert

11 Abs. 1 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 11

20 €

50

Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen eine vorschriftsmäßige Gasse nicht gebildet

11 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 11

20 €

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