Besondere Verkehrslagen
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Besondere Verkehrslagen |
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49 |
Trotz stockenden Verkehrs in eine Kreuzung oder Einmündung eingefahren und dadurch einen anderen behindert |
11 Abs. 1 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 11 |
20 € |
50 |
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen eine vorschriftsmäßige Gasse nicht gebildet |
11 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 11 |
20 € |