Jetzt Rechtschutzversicherung abschließen!

Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

Rechtsschutzversicherung jetzt abschließen!

Betrieb eines Kfz

Das Führen eines Kraftfahrzeugs gem. 316 StGB (Trunkenheitsfahrt) setzt daher nach der neueren Rechtssprechung (BGH neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 1980, 32 oder bayerisches Oberlandesgericht neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 1992, Seite 197) voraus, dass der Beschuldigte das Fahrzeug bereits insoweit in Betrieb genommen hat, als dass er das Fahrzeug bereits in Bewegung gesetzt hat. Demnach ist es strafbar, sobald man das Fahrzeug z. B. in alkoholisiertem Zustand von seinem Grundstück auch nur einige Meter auf die Straße gelenkt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.