Einrichtungen an Fahrrädern
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Einrichtungen an Fahrrädern |
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229 |
Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen in Betrieb genommen |
64a 69a Abs. 4 Nr. 4 |
10 € |
230 |
Fahrrad oder Fahrrad mit Beiwagen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Schlussleuchten oder Rückstrahler in Betrieb genommen |
67 Abs. 4 Satz 1, 3 69a Abs. 4 Nr. 8 |
10 € |