Fahrverbot

Wenn im herkömmlichen Sinne vom Verlust des Führerscheins gesprochen wird, so wird teilweise nicht zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis unterschieden. Dabei ist jedoch die Unterscheidung zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis sehr wichtig.
Das Fahrverbot stellt im Vergleich zum Führerscheinentzug eine deutlich mildere Maßnahme dar. Im Gegensatz zum Entzug des Führerscheines bleibt die Fahrerlaubnis dem Fahrerlaubnisinhaber erhalten. Es wird ihm nur für eine gewisse Zeit untersagt, von dieser Fahrerlaubnis im Verkehr Gebrauch machen zu können. Ein Fahrverbot kann für die Dauer von 1 bis 3 Monaten angeordnet werden. Grundlagen hierfür sind die 25 StVG bzw. 44 StGB. Die Anordnung eines Fahrverbots erfolgt daher regelmäßig in Straf- bzw. Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.

Im Gegensatz zu der Entziehung der Fahrerlaubnis wird ein Fahrverbot erst wirksam, wenn die entsprechende Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Ein vorläufiges Fahrverbot gibt es in diesem Sinne wie bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht. Regelmäßig wird ein Fahrverbot im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ausgesprochen. Im Bußgeldkatalog sind hierfür Regeltatbestände vorgesehen.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kommt daher bei den nachfolgenden Ordnungswidrigkeiten in Betracht:

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