Frist für Beibringung des MPU-Gutachtens
Frist für Beibringung des MPU-Gutachtens:
Mit der Aufforderung ein MPU-Gutachten beizubringen, wird die Führerscheinbehörde regelmäßig eine Frist setzen. Vor Ablauf der Frist muss das Gutachten auf jeden Fall bei der Führerscheinbehörde vorliegen, wenn nicht die Gefahr bestehen soll, dass die Führerscheinbehörde allein wegen Fristablauf den Führerschein entzieht.
Folglich gilt auch hier als oberstes Gebot: Kümmern Sie sich darum, dass die Fristen, die Ihnen von der Führerscheinbehörde gesetzt werden, auch pünktlich eingehalten werden. Bei Fristablauf droht Ihnen stets ein Nachteil.
Falls Sie aus besonderen Gründen daran gehindert werden sollten, die Fristen pünktlich einhalten zu können (Krankheit oder besonders gravierende persönliche Umstände), so sollten Sie die Frist dennoch nicht einfach verstreichen lassen. Setzen Sie sich in jedem Fall mit Ihrer Führerscheinbehörde in Verbindung und Beantragen Sie schriftlich oder in einem Telefongespräch mit dem entsprechenden Sachbearbeiter eine Fristverlängerung. Die Fristverlängerung wird Ihnen in besonderen Gründen auch gewährt werden. Sie sollten bereits zu diesem Zeitpunkt jedoch entsprechende Bescheinigungen beibringen. Kümmern Sie sich darum, dass z. B. in einem Krankheitsfall eine ärztliche Bescheinigung mithereingereicht wird. Die Behörden sind von sich aus der Natur nach skeptisch. Angaben von Betroffenen werden in der Regel nicht einfach geglaubt. Regelmäßig werden die Behörden von Ihnen entsprechende Belege anfordern. Sie sollten sich daher bereits frühzeitig darauf einstellen, dass Sie solche beibringen müssen.
Entsprechende Belege können bereits mit dem Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.