Führerscheinentzug

Führerscheinentzug

Bei einem Führerscheinentzug handelt es sich um die weitaus drastischere Maßnahme der Straf- bzw. Führerscheinbehörde. Ein Führerscheinentzug kommt nur in bestimmten Fällen in Betracht. Ein Führerscheinentzug ist z. B. vorgesehen bei einer Straftat gemäß 316 StGB oder 315c StGB. Der Klassiker für einen Führerscheinentzug in der anwaltlichen Praxis ist folglich die Trunkenheitsfahrt bzw. die Straßenverkehrsgefährdung. In diesen Fällen ist ganz regelmäßig der Führerschein zu entziehen. Im Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt das Recht, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Fahrerlaubnis ist bei einem Entzug dann endgültig und vollständig erloschen. Der Führerschein wird nicht nach Ablauf einer bestimmten Frist wieder automatisch an den Betroffenen zurück gegeben. Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist der Führerschein neu zu beantragen.





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