Geschwindigkeitsbegrenzer

Geschwindigkeitsbegrenzer

Geschwindigkeitsbegrenzer

223

Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige Geschwindigkeit eingestellt oder nicht benutzt, auch wenn es sich um ein ausländisches Kfz handelt

57c Abs. 2, 5 31d Abs. 3 69a Abs. 3 Nr. 1c, 25b

100 €

224

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs angeordnet oder zugelassen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war oder dessen Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war oder nicht benutzt wurde

31 Abs. 2 i.V.m. 57c Abs. 2, 5 31d Abs. 3 69a Abs. 5 Nr. 3

150 €

225

Als Halter den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen nicht prüfen lassen, wenn seit fällig gewordener Prüfung

225.1

nicht mehr als ein Monat

57d Abs. 2 Satz 1 69a Abs. 5 Nr. 6d

25 €

225.2

mehr als ein Monat vergangen ist

57d Abs. 2 Satz 1 69a Abs. 5 Nr. 6d

40 €

226

Bescheinigung über die Prüfung des Geschwindigkeitsbegrenzers nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt

57d Abs. 2 Satz 3 69a Abs. 5 Nr. 6e

10 €

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