Grundregeln

Grundregeln

1

Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1

1.1

einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt

10 €

1.2

einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert

20 €

1.3

einen anderen gefährdet

30 €

1.4

einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist

35 €

1.5

Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt

1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 4

30 €

1.5

Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt

1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 4

30 €

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