Grundregeln
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Grundregeln |
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1 |
Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt |
1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1 |
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1.1 |
einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt |
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10 € |
1.2 |
einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert |
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20 € |
1.3 |
einen anderen gefährdet |
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30 € |
1.4 |
einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist |
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35 € |
1.5 |
Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt |
1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 4 |
30 € |
1.5 |
Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt |
1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 4 |
30 € |