Abfindungserklärung
Abfindungserklärung
Insbesondere bei Personenschäden gilt nämlich: Lassen sie sich nicht mit geringen Beträgen abspeisen! Nicht selten bieten Versicherer unangemessen niedrige Abfindungen an und verbinden diese mit sog. Abfindungserklärungen, die der Verletzte unterschreiben soll. Wurde einmal eine solche Abfindungserklärung unterschrieben, so sind die Ansprüche des Verletzten im Regelfall erledigt. Der Verletzte kann dann keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung durchsetzen. Daher: Unterschreiben sie nie einfach eine solche Abfindungserklärung, auch wenn ihnen der angebotene Betrag zunächst hoch erscheint. Fragen sie einen Verkehrsrechtsanwalt. Dieser kann sie beraten und oftmals noch ein deutlich höheres Schmerzensgeld durchsetzen.