Hauptverhandlung

Ist ein Strafverfahren gegen Sie angesetzt worden, so wird das Gericht häufig einige Monate später eine Hauptbehandlung anberaumen. Es wird ein Hauptverhandlungstermin anberaumt werden. Zu diesem Termin werden Sie geladen. Zu diesem Termin müssen Sie in jedem Fall auch erscheinen. Sollen Sie zu dem Termin nicht erscheinen, droht Ihnen schlimmstenfalls die Vorführung zu einem etwaigen anderen Termin. Dies würde bedeuten, dass Sie bei Nichterscheinen von der Polizei ggf. von zu Hause abgeholt werden und zu dem Gerichtstermin geleitet werden. Erscheinen Sie daher zu einem etwaigen Gerichtstermin pünktlich und ordentlich gekleidet.

Vor dem Gerichtssaal wird ausgehängt sein, in welchem Strafverfahren an dem Tag verhandelt wird. Ihr Hauptverhandlungstermin wird mit auf der Liste stehen. Ihre Hauptverhandlung wird dann zur Verhandlung aufgerufen werden. Der Richter wird Sie folglich in den Saal hineinrufen. In dem Gerichtssaal müssen Sie dann auf der Anklagebank Platz nehmen. In dem Gerichtssaal werden sich regelmäßig befinden der Richter, der Vertreter der Staatsanwaltschaft und ein Protokollführer. Hauptverhandlungen sind regelmäßig öffentlich. Folglich müssen Sie damit rechen, dass im Zuschauerraum sich auch noch Zuschauer befinden. Regelmäßig wird bei uninteressanten Verfahren kein Zuschauer anwesend sein. In Ausnahmefällen sitzen dort jedoch vereinzelte Personen oder zum Teil Schulklassen.

Wenn Sie in dem Gerichtssaal Platz genommen haben, wird die Hauptverhandlung eröffnet. Zunächst wird der Richter Ihre Personalien feststellen. Sie müssen die Angaben zur Person machen. Dazu sind Sie verpflichtet.

Sodann wird die Anklageschrift von dem Vertreter der Staatsanwaltschaft verlesen werden.

Sodann werden Sie darüber belehrt werden, dass es Ihnen frei steht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Sie haben nunmehr die Möglichkeit entweder zur Sache auszusagen oder keine Angaben machen zu wollen.

Nachdem Sie Angaben zur Sache gemacht haben, werden ggf. weitere Zeugen gehört oder weitere Beweismittel gesichtet werden. Reglemäßig wird der Bundeszentralregisterauszug verlesen werden und z. B. der Bericht über die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit.

Nachdem alle Beweise gesichtet worden sind, wird die Beweisaufnahme geschlossen werden. Es wird dann zunächst der Staatsanwalt den Sachverhalt würdigen und eine Strafe beantragen.

Sodann sind Sie an der Reihe. Sie haben nunmehr die Möglichkeit Ihrerseits den Sachverhalt zu würdigen. Sie können alle für Sie wichtigen Punkte noch einmal ansprechen und sagen, warum Sie mit einer Verurteilung nicht einverstanden sind oder weshalb Sie gewisse Dinge nicht als bewiesen ansehen können. Sie haben dann Ihrerseits die Möglichkeit, einen Strafvorschlag zu machen oder auf Freispruch zu plädieren.
Sodann wird das Gericht sich zurückziehen bzw. vor Ort ein Urteil treffen. Noch am gleichen Tag wird dann ein Urteil gefällt werden. Nach Urteilsverkündung werden Sie noch über Ihre weiteren Rechte hinsichtlich von Rechtsmitteln belehrt werden. Danach ist die erstinstanzliche Hauptverhandlung erledigt.

Rechnen Sie bei einem Hauptverhandlungstermin damit, dass das Gericht ggf. nicht pünktlich ist, Sie müssen ggf. einige Zeit warten, bis Sie an der Reihe sind. Die Dauer eines durchschnittlichen Strafverfahrens wegen der Straßenverkehrsstraftaten ohne mehrere Zeugen beträgt ca. eine halbe bis 1,5 Stunden. Länger wird eine solche Hauptverhandlung regelmäßig nicht dauern.



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