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H-Kennzeichen

Der Gesetzgeber hat für Kraftfahrzeuge mit einem Mindestalter von mindestens 30 Jahren (Oldtimern) die Möglichkeit einer besonderen Zulassung eröffnet: Das sog. H-Kennzeichen.

Mit diesen H-Kennzeichen sollen Halter von Oldtimern insbesondere steuerlich begünstigt werden. Aus diesem Grund gilt für einen Oldtimer mit einem H-Kennzeichen ein günstiger Pauschalsteuersatz von € 191,- für Pkw und Lkw. Wurde einem Motorrad ein H-Kennzeichen zugeteilt, so gilt ein pauschaler Steuersatzes von nur 46,00 €.

Gekennzeichnet wird das H-Kennzeichen - wie der Name schon sagt - mit einem "H" am rechten Schilderrand. Voraussetzung für die Erteilung eines H-Kennzeichens ist, dass die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens 30 Jahre zurückliegt. Ein Oldtimer mit einem H-Kennzeichen unterliegt keinerlei Einschränkungen. Es kann grundsätzlich wie jedes andere Fahrzeug auch zu jedem Zweck im Straßenverkehr geführt werden.

Insbesondere auch bei Oldtimern lohnt es sich, vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages bei seiner Versicherung nach besonderen Konditionen für die Versicherung eines Oldtimer zu fragen. Einige Versicherer bieten besondere Oldtimer-Versicherungen an. Diese sind oftmals deutlich günstiger als normale Kraftfahrzeugversicherung. Ein Vergleich lohnt sich daher immer.

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