Die Kenntnis des Schadens

Die Kenntnis des Schadens

Wichtig ist bei der Fahrerflucht, dass ein Führerscheinentzug regelmäßig nur dann erfolgen kann, wenn der Täter wusste oder wissen konnte, dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt wurde oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist.

Dies setzt folglich voraus, dass die Fahrerflucht im Zusammenhang mit einer nicht unerheblichen Verletzung eines Menschen oder an bedeutenden Sachschaden in Verbindung steht. In diesen beiden Punkten kann folglich angesetzt werden.



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