Kindersitze
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Kindersitze |
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203 |
Kraftfahrzeug in Betrieb genommen unter Verstoß gegen |
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203.1 |
das Verbot der Anbringung von nach hinten gerichteten Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag |
35a Abs. 8 Satz 1 69a Abs. 3 Nr. 7 |
25 € |
203.2 |
die Pflicht zur Anbringung des Warnhinweises zur Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag Feuerlöscher in Kraftomnibussen |
35a Abs. 8 Satz 2, 4 69a Abs. 3 Nr. 7 |
5 € |
204 |
Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb genommen |
35g Abs. 1, 2 69a Abs. 3 Nr. 7c |
15 € |
205 |
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher angeordnet oder zugelassen |
31 Abs. 2 i.V.m. 35g Abs. 1, 2 69a Abs. 5 Nr. 3 |
20 € |