Kindersitze

Kindersitze

203

Kraftfahrzeug in Betrieb genommen unter Verstoß gegen

203.1

das Verbot der Anbringung von nach hinten gerichteten Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag

35a Abs. 8 Satz 1 69a Abs. 3 Nr. 7

25 €

203.2

die Pflicht zur Anbringung des Warnhinweises zur Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag Feuerlöscher in Kraftomnibussen

35a Abs. 8 Satz 2, 4 69a Abs. 3 Nr. 7

5 €

204

Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb genommen

35g Abs. 1, 2 69a Abs. 3 Nr. 7c

15 €

205

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher angeordnet oder zugelassen

31 Abs. 2 i.V.m. 35g Abs. 1, 2 69a Abs. 5 Nr. 3

20 €

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