Kostenvoranschlag
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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
Kostenvoranschlag
Sobald der geschätzte Schaden über 1.000,00 € liegt, dürfen Sie einen Gutachter damit beauftragen, den Schaden schätzen. Die Gutachterkosten stellen grundsätzlich erstattungsfähige Kosten dar.
Liegt der voraussichtliche Schaden unter 1.000,00 €, so muß die Versicherung die Gutachterkosten nicht mehr tragen, da dann gesagt wird, dass ein Gutachten unverhältnismäßig ist und ein Kostenvoranschlag ausgereicht hätte. Liegt somit voraussichtlich ein Schaden unter 1.000,00 € vor, so dürfen Sie nur ein Kostenvoranschlag einholen, falls Sie nicht Gefahr laufen wollen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung sich weigert die Gutachterkosten zu tragen und Sie auf den Gutachterkosten hängen bleiben. Liegt der Schaden aber geschätzt über 1.000,00 € so sollten Sie einen Gutachter Ihrer Wahl mit der Schadensbegutachtung beauftragen und das Gutachten an die Versicherung senden.