Ladung

Ladung

102

Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert

102.1

bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen

22 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 21

50 €

102.1.1

- mit Gefährdung

22 Abs. 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 21

75 €

102.2

bei anderen als in Nummer 102.1 genannten Kraftfahrzeugen

22 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 21

35 €

102.2.1

- mit Gefährdung

22 Abs. 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 21

50 €

103

Ladung oder Ladeeinrichtung gegen vermeidbaren Lärm nicht besonders gesichert

22 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 21

10 €

104

Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug

22 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 21

40 €

105

Fahrzeug geführt, das zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen Abmessungen überschritt, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug, oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte

22 Abs. 2, 3, 4 Satz 1, 2, Abs. 5 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 21

20 €

106

Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht

22 Abs. 4 Satz 3 bis 5, Abs. 5 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 21

25 €

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