Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr

Ein gravierendes Thema im Straßenverkehr ist die Frage der Nötigung. Eine typische Nötigungshandlung im Straßenverkehr ist z. B. das Drängeln auf der Autobahn. Auch hier verstehen die Staatsanwaltschaften wenig Spaß. Auch die Nötigung kann eine Straftat darstellen, die letztlich zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.

Im Bereich der Nötigung ist das Gericht jedoch gehalten, zu prüfen, ob tatsächlich eine Nötigungshandlung vorliegt. Häufig gibt es in diesem Verfahren nur die Aussage des Anzeigenerstatters. Die Aussage des Anzeigeerstatters ist häufig ungenau und führt nicht zu einer deutlichen Beweislage gegen den vermeintlichen Nötigenden.

Nicht jede Nötigungshandlung führt zudem zu einer Nötigung im strafrechtlichen Sinne. Nicht jedes Lichthupen, Linksblinken oder absichtliches Auffahren ist eine Nötigung im Rechtssinn. Insofern gibt es gerade bei der Nötigung häufig gute Argumente, um ein solches Verfahren ggf. gegen Auflagen eingestellt zu bekommen.



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