Personenbeförderung, Sicherungspflichten
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Personenbeförderung, Sicherungspflichten |
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97 |
Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen |
21 Abs. 1, 2, 3 49 Abs. 1 Nr. 20 |
5 € |
98 |
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) |
21 Abs. 1a Satz 1 21a Abs. 1 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 20, 20a |
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98.1 |
bei einem Kind |
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30 € |
98.2 |
bei mehreren Kindern |
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35 € |
99 |
Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder als Führer eines Kraftrades Kind befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug |
21 Abs. 1a Satz 1 21a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 20, 20a |
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99.1 |
bei einem Kind |
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40 € |
99.2 |
bei mehreren Kindern |
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50 € |
100 |
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt |
21a Abs. 1 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 20a |
30 € |
101 |
Während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm getragen |
21a Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 20a |
15 € |