Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten
|
Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten |
|
|
181 |
Gegen die Pflicht zur Eintragung in Fahrzeugscheine oder Fahrzeugscheinhefte verstoßen oder das rote Kennzeichen oder das Fahrzeugscheinheft nicht zurückgegeben |
16 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 3, 7 48 Nr. 15, 18 |
10 € |
182 |
Kurzzeitkennzeichen an nicht nur einem Fahrzeug verwendet |
16 Abs. 2 Satz 6 48 Nr. 16 |
50 € |
183 |
Gegen die Pflicht zum Fertigen, Aufbewahren oder Aushändigen von Aufzeichnungen über Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten verstoßen |
16 Abs. 3 Satz 5, 6 48 Nr. 6, 17 |
25 € |