Ratenzahlung bei Geldstrafe

Ratenzahlung bei Geldstrafe

Wurde in einem Urteil eine Geldstrafe ausgesprochen, so besteht für den Verurteilten regelmäßig die Möglichkeit, die Geldbuße entweder auf einmal zu zahlen oder mit der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Ein Verurteilter hat zudem die Kosten eines strafgerichtlichen Verfahrens zu tragen.



Noch mehr fundierte Informationen finden Sie hier!

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.