Rechtsmittel

Zum einen haben Sie die Möglichkeit, gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel einzulegen. Sollten Sie folglich den Eindruck haben, wichtige Umstände nicht angesprochen zu haben, oder sollte ein zu hartes Urteil ergangen sein, so haben Sie die Möglichkeit, hiergegen innerhalb der Rechtsmittelfrist Rechtsmittel einzulegen. Das richtige Rechtsmittel wird im Zweifel die Berufung sein.

Aber selbst dann, wenn Sie den Strafbefehl oder ein Gerichtsurteil akzeptiert haben, haben Sie nach einem solchen Urteil die Möglichkeit, noch eine Sperrfrist z. B. zu verkürzen.

Noch mehr fundierte Informationen finden Sie hier!

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.