Reparatur, zusätzliche Arbeiten
Wie kann ich mich davor schützen, dass ohne Auftrag zusätzliche Arbeiten an meinem Fahrzeug durchgeführt werden?
Wenn Sie ihr Fahrzeug zur Reparatur abgeben müssen, so sollten Sie darauf achten, dass Sie auch tatsächlich nur die Reparatur dieses bestimmten Mangels in Auftrag geben.
Sie sollten zur besseren Beweisbarkeit den Auftrag nur schriftlich erteilen. Lassen Sie im Auftrag genau festhalten, was für ein Mangel behoben werden soll. Vereinbaren Sie mit dem Werkstattinhaber, dass bei notwendigen weiteren Reparaturen vor Durchführung dieser weiteren Reparaturen Ihre Zustimmung eingeholt werden muss. Lassen Sie sich eine Kopie von dem Auftrag aushändigen.
Geben Sie bei Erteilung des Auftrags keine Pauschalaufträge an. Ein Auftrag wie zum Beispiel "Machen Sie mein Fahrzeug so fertig, dass es durch den TÜV kommt" oder "Behebung aller festgestellten Mängel" sollten selbstverständlich nicht erteilt werden.