Sachverständiges Gutachten

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Sachverständiges Gutachten

Grundsätzlich sollten Sie veranlassen, dass über den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden ein Gutachten erstellt wird. Dieses ist sehr hilfreich und muß grundsätzlich auch von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet werden. Sollte das Gutachten dennoch einmal aus Ihrer Sicht zu niedrig ausfallen, so sollten Sie den Gutachter darauf ansprechen und das zu niedrige Gutachten noch nicht an die Versicherung senden. Ggf. hat der Gutachter etwas übersehen und bessert das Gutachten nach.

Tut der Gutachter dies nicht, so haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf einen Zweitgutachter. Doch Vorsicht: Die Kosten eines Zweitgutachters zahlen die Versicherungen ganz regelmäßig nicht. Bevor sie demnach einen zweiten Gutachter beauftragen, sollten Sie sich bei einem Verkehrsrechtsanwalt informieren, ob ein solche erfolgsversprechend ist und wer die Kosten in Ihrem Fall zu tragen hat. Denn es bringt sicherlich nichts, wenn Sie zwar nachher ein 200,00 € höheres Gutachten haben, aber die Kosten in Höhe von 600,00 € selbst tragen müssen.

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