Schadensregulierung
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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
Schadensregulierung
Im Fall eines Unfalls werden oftmals mehrere Rechtsgüter der Unfallbeteiligten verletzt. Selbstverständlich hat der Geschädigte einen Anspruch darauf, diese Schäden vom Schädiger ersetzt zu bekommen. Da nicht alle Verkehrsteilnehmer die teils erheblichen Schäden aus eigener Tasche ersetzen können, sieht das Gesetz zu Recht vor, dass jedes Fahrzeug welches im Verkehr bewegt wird, eine Haftpflichtversicherung haben muß. Die Ansprüche der Geschädigten können aus diesem Grund sowohl direkt gegen den Schädiger als auch gegenüber seiner Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Unterscheiden sich Schädiger und Halter des Fahrzeugs kann gem. 7 StVG Ansprüche auch direkt gegen den Halter geltend gemacht werden. Somit stehen Ihnen im Fall eines Unfalls als Anspruchsgegener der Schädiger, also im Regelfall der Fahrer des Fahrzeugs, der Halter und die dahinterstehende Haftpflichtversicherung zur Verfügung. Die Schadensregulierung sollte von einem Rechtsanwalt betreut werden.