Sicherstellung und Beschlagnahme

Sicherstellung und Beschlagnahme

Die Unterscheidung zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme ist für den Führerscheininhaber zunächst nicht sehr maßgeblich. Die Sicherstellung bedeutet, dass der Führerscheininhaber seinen Führerschein freiwillig herausgegeben hat. Die Beschlagnahme bedeutet, dass er einer vorläufigen Entziehung seiner Fahrerlaubnis nicht zugestimmt hat und daher die Entziehung des Führerscheins vorläufig angeordnet werden musste. In diesem Fall spricht man dann von einer Beschlagnahme des Führerscheins.



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