Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren
30 Abs. 3 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 25
75 €
120
Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen
30 Abs. 3 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 25
380 €
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