Sonstige Kosten

Grundsätzlich ist der Verletzte zumindest vermögensrechtlich so zu stellen, als wenn der Unfall sich nicht ereignet hätte. Das bedeutet auch, dass alle sonstigen Kosten von dem Schädiger zu erstatten sind, welche durch den Unfall verursacht wurden. Zu denken ist dabei insbesondere an die Praxisgebühr, an Zuzahlungen für Medikamente, Behandlungen oder sonstige Heilmittel und an Kosten für Taxifahrten und Krankentransporte. Auch diese summieren sich auf die Dauer und sollten daher berücksichtigt werden. Um die Kosten nachweisen zu können, müssen sie allerdings alle Quittungen aufheben und ggf. bei der Versicherung zum Nachweis einreichen.



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