Strafbefehl
Strafbefehl
Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von 2 Wochen ab Zugang des Strafbefehls Einspruch einlegen.
Dies hat zur Folge, dass der Strafbefehl nicht rechtskräftig wird. Als weitere Folge, führt der Einspruch gegen den Strafbefehl dazu, dass gegen Sie nunmehr Anklage beim Amtsgericht erhoben wird. Es wird dann die Hauptverhandlung durchgeführt, an deren Ende dann wiederum ein Urteil steht.
Rechtsschutzversicherung:
Eine Rechtsschutzversicherung deckt, wie der Name schon sagt, die Kosten im Fall eines Rechtsstreits ab. So werden von der Rechtsschutzversicherung regelmäßig Gutachter-, Anwalts- und Gerichtskosten übernommen.
Von vielen Versicherungen werden Rechtsschutzversicherungen für die verschiedensten Bereiche angeboten. Auch für den Bereich Verkehrsrechtsschutz werden unterschiedliche Rechtsschutzverträge von unterschiedlichen Versicherungen zu den unterschiedlichsten Konditionen angeboten. Eine gute Rechtsschutzversicherung im Bereich Verkehrsrecht kann bereits für einen Betrag von unter 100 € im Jahr erhältlich sein. Es lohnt sich hier sicherlich, verschiedene Preise und auch die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen miteinander zu vergleichen.
Der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist ratsam und zum Teil relativ kostengünstig.
Nicht selten zeigt die anwaltliche Praxis, dass Betroffene den Gang zum Rechtsanwalt bzw. zum Gericht scheuen, da sie hohe Kosten fürchten. In der Tat besteht die Möglichkeit, dass sich Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten schnell auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro summieren können. Gerade bei geringeren Beträgen besteht daher prozentual gesehen ein erhebliches Kostenrisiko. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass die Rechte von Betroffenen teilweise nicht durchgesetzt werden können, da ein zu hohes Kostenrisiko besteht. Es kann folglich für den Betroffenen sehr hilfreich sein, wenn er sich mit einer Rechtsschutzversicherung den Rücken über die Kosten eines Rechtsstreits keine Gedanken machen muss. Auch die Frage nach Rechtsmitteln kann mit einer Rechtsschutzversicherungs-Deckungszusage deutlich einfacher getroffen werden.
Insofern ist eine Rechtsschutzversicherung sehr ratsam.
Im Fall eines Schadenseintritts ist zu empfehlen, die Rechtsschutzversicherung unverzüglich spätestens innerhalb einer Woche von dem Eintritt des Versicherungsfalls zu unterrichten. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Rechtsschutzversicherung unverzüglich vom Eintritt des Versicherungsfalls zu unterrichten. Vor einer etwaigen Klageerhebung sollte der zuständige Rechtsanwalt bzw. der Versicherungsnehmer selbst mit der Rechtsschutzversicherung klären, ob der konkrete Fall von der Rechtsschutzversicherung gedeckt wird. Sobald die Versicherung dann grünes Licht für die Geltendmachung der Rechte des Versicherungsnehmers gibt, kann dann der Rechtsanwalt tätig werden bzw. Klage erheben. Das Kostenrisiko liegt allein bei der Rechtsschutzversicherung.
Üblich ist in der Regel, dass bei Rechtsschutzverträgen eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Die Selbstbeteiligung liegt zwischen 0 und 300 Euro. Für jeden Rechtsschutzfall muss der Versicherungsnehmer daher diesen Betrag selbst erstatten. Bei einer erhöhten Selbstbeteiligung ist dann regelmäßig der Versicherungsbeitrag geringer. Durch den Selbstbeteiligungsbeitrag soll der Versicherungsnehmer angehalten werden, genau zu überlegen, welche Fälle er rechtlich durchsetzen möchte. Schließlich ist er durch die Selbstbeteiligung selbst ein Stück weit an den anfallenden Kosten beteiligt.