Trunkenheit im Verkehr

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Trunkenheit im Verkehr

Alle Kraftfahrer,die im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen, müssen seelisch und körperlich in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Ist man als Autofahrer nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, aus welchen Gründen zunächst auch immer, so drohen empfindliche Nachteile, falls ein Kraftfahrzeug dennoch geführt wird. Diese Nachteile können von einer Geldstrafe, über den Entzug des Führerscheins bis hin zum Freiheitsentzug führen. Fast alle Autofahrer werden schon einmal in Konflikt gekommen sein, ob sie ihr Fahrzeug stehen lassen sollen und nach dem Genuss von Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln zu Fuß oder mit dem Taxi fahren zu müssen oder ob sie "diese kurze Strecke" nicht doch mal eben kurz mit dem Pkw bestreiten. Genau diese Fälle sind es, die die bundesdeutschen Gerichte zu Tausenden jedes Jahr beschäftigen und die - so hart wie es für den Betroffenen im Einzelnen auch sein mag - für die Gerichte oftmals Standardfälle sind, in denen oftmals ähnliche Verfahrensabläufe zu beobachten sind. Nicht überraschend ist es folglich, dass ein großer Teil der Strafverfahren im Verkehrsrecht sich auf Trunkenheit im Verkehr begründen.

316 StGB besagt: "Wer im Verkehr ( 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in 315a oder 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

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