Typische B-Verstöße sind demnach:
Typische B-Verstöße sind demnach:
Fahren ohne Abblendlicht trotz erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt bei einer Fristüberschreitung des Vorführtermins um mehr als 8 Monate.
Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß.
Die Frist für die Abgasuntersuchung als Halter um mehr als acht Monate überschritten.