Überholen

Überholen

16

Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

5 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 5

30 €

16.1

- mit Sachbeschädigung

5 Abs. 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5

35 €

17

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

5 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 5

100 €

18

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt

5 Abs. 2 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 5

80 €

19

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage

5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1 49 Abs. 1 Nr. 5

100 €

19.1

und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt

5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 49 Abs. 1 Nr. 5

150 €

19.1.1

mit Gefährdung

5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5

250 € Fahrverbot1 Monat

19.1.2

mit Sachbeschädigung

5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5

300 €Fahrverbot1 Monat

20

Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277)

5 Abs. 3 Nr. 2 49 Abs. 1 Nr. 5

70 €

21

Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug

5 Abs. 3a 49 Abs. 1 Nr. 5

120 €

21.1

mit Gefährdung

5 Abs. 3a 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5

200 € Fahrverbot 1 Monat

21.2

mit Sachbeschädigung

5 Abs. 3a 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5

240 €Fahrverbot1 Monat

22

Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet

5 Abs. 4 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 5

80 €

23

Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten

5 Abs. 4 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 5

30 €

23.1

- mit Sachbeschädigung

5 Abs. 4 Satz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5

35 €

24

Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet

5 Abs. 4 Satz 3 49 Abs. 1 Nr. 5

10 €

25

Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert

5 Abs. 4 Satz 4 49 Abs. 1 Nr. 5

20 €

26

Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht

5 Abs. 6 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 5

30 €

27

Als Führer eines langsameren Fahrzeugs Geschwindigkeit nicht ermäßigt oder nicht gewartet, um mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen

5 Abs. 6 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 5

10 €

28

Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte

5 Abs. 7 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 5

25 €

28.1

- mit Sachbeschädigung

5 Abs. 7 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5

30 €

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