Unfall

Unfall

125

Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren

34 Abs. 1 Nr. 2 49 Abs. 1 Nr. 29

30 €

125.1

- mit Sachbeschädigung

34 Abs. 1 Nr. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 29

35 €

126

Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren

34 Abs. 3 49 Abs. 1 Nr. 29

30 €

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