Verhalten nach Führerscheinentzug

Verhalten nach Führerscheinentzug

Nach der Hauptverhandlung und nach einem rechtskräftigen Urteil haben Sie jedoch weitere Chancen, die Sie in jedem Fall nutzen sollten:
Informieren Sie sich in Ihrem konkreten Einzelfall, ob eine MPU droht. Wenn der Führerschein durch ein rechtskräftiges Urteil entzogen worden ist, so ist Ihr Führerschein tatsächlich vollständig entzogen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie einen neuen Führerschein beantragen müssen. Den Antrag auf Erteilung eines neuen Führerscheines müssen Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde beantragen. Ein neuer Führerschein kann Ihnen selbstverständlich erst nach Ablauf der im Urteil festgestellten Sperrfrist ausgehändigt werden. Dennoch sollten Sie sich rechtzeitig mit der Führerscheinbehörde in Verbindung setzen, um zu prüfen, wie lange die Wiedererteilung eines Führscheins dauert und ob ggf. irgendwelche Auflagen diesbezüglich gemacht werden.

Regelmäßig ist es ratsam, sich spätestens zwei Monate vor Ablauf der Sperrfrist an die zuständige Führerscheinbehörde zu wenden, um dort nachzufragen, wie lange die Bearbeitungsdauer ist, welche Unterlagen mit eingereicht werden müssen und ob z. B. eine MPU absolviert werden muss. Sie sollten keinesfalls erst nach Ablauf der Sperrfrist Kontakt mit der Führerscheinbehörde aufnehmen. Die Erteilung eines Führerscheins kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollten z. B. noch weitere Auflagen vonnöten sein, würde dies die Erteilung eines Führerscheins nur unnötig herauszögern. Je eher Sie sich folglich mit der Führerscheinbehörde in Verbindung setzen, desto eher wissen Sie, was auf Sie zukommt, und Sie können angemessen reagieren.

Setzen Sie sich spätestens mit Rechtskraft des Urteils mit einer MPU-Beratungsstelle in Verbindung, wenn eine MPU droht. Eine MPU droht z. B. häufig bei Fahrten unter Drogeneinfluss und bei Trunkenheitsfahrten, wenn ein BAK-Wert von 1,6 Promille im Urteil festgestellt worden ist. In diesen Fällen sollten Sie die Beratungsangebote der MPU-Beratungsstellen, z. B. dem TÜV, in Anspruch nehmen und sich in Ihrem konkreten Fall beraten lassen, was auf Sie zukommt. Zudem haben viele MPU-Beratungsstellen entsprechende Angebote, um sich adäquat auf eine MPU-Prüfung vorbereiten zu können.

Eine erste Beratung kostet zwischen 60 bis 75 €. Hier werden Sie darüber beraten, ob Ihnen eine MPU droht, wie Sie sich vorbereiten können und ob ggf. noch weitere Auflagen, wie z. B. eine Abstinenzzeit, zu erwarten ist. Dieses Beratungsangebot sollten Sie in jedem Fall nutzen, um sich möglichst umfassend zu informieren, wie Sie schnellstmöglich an den Führerschein gelangen können.

Für den Fall, dass in Ihrem Fall eine MPU zu absolvieren ist, ist es regelmäßig ratsam, einen MPU-Vorbereitungskurs zu absolvieren. Statistische Zahlen belegen, dass die Durchfallquote mit einer MPU-Vorbereitung drastisch sinkt. Die Durchfallquote ohne MPU-Vorbereitung liegt bei ca. 50 %, die Durchfallquote mit MPU-Vorbereitung liegt bei ca. 10 %. MPU-Vorbereitungskurse kosten zwischen 500 und 1.000 €. Eine solche Vorbereitung lohnt sich jedoch regelmäßig, da die Gefahr, durch eine MPU durchzufallen, stark sinkt und so jedenfalls weitere Folgekosten und Verzögerungen vermieden werden können.



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