Vorsteuerabzugsberechtigung
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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
Vorsteuerabzugsberechtigung
Selbstverständlich haben Sie gegenüber der Versicherung grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz des gesamten Fahrzeugsschadens, soweit Sie einen solchen durch den Unfall erlitten haben. Dies bedeutet, dass Ihr Fahrzeug wieder in den Zustand versetzt werden muß, indem sich dieses vor dem Unfall befunden hat. Sie haben dabei als Geschädigter ein Wahlrecht: Zum einen können Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl, also auch einer teuren Fachwerkstatt, vollständig reparieren lassen. Ihnen sind dann, falls der Gegner zu 100% den Unfall verschuldet hat, die gesamten Reparaturkosten zu erstatten. Dies bedeutet, dass im Falle einer Reparatur selbstverständlich auch die Mehrwertsteuer zu erstatten sind. Es sei denn Sie sind hinsichtlich des Unfallschadens vorsteuerabzugsberechtigt. Da die Mehrwertsteuer in diesem Fall keinen Schaden darstellt, können Sie die Mehrwertsteuer dann auch nicht von der Versicherung ersetzt verlangen. Die Mehrwertsteuer können Sie sich dann aber im Wege des Vorsteuerabzugs über das Finanzamt wiederholen.