Warnblinklicht

Verstöße bezgl. Warnblinklicht

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Als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle oder für die Dauer des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste entgegen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nicht eingeschaltet

16 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 16

10 €

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Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet Beleuchtung

16 Abs. 2 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 16

5 €

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