Warnblinklicht
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Verstöße bezgl. Warnblinklicht |
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71 |
Als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle oder für die Dauer des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste entgegen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nicht eingeschaltet |
16 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 16 |
10 € |
72 |
Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet Beleuchtung |
16 Abs. 2 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 16 |
5 € |