Wer ist Verbraucher im Sinn des BGB und kann damit grundsätzlich als Verkäufer die Gewährleistungsrechte ganz ausschließen?
Wann liegen Mängel am Fahrzeug immer vor?
Wer muß die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs im Fall eines Gerichtsprozesses eigentlich beweisen?
Kann ich sofort den Rückrtritt vom Vertrag verlangen, wenn ein Mangel vorliegt?
Liegt bei falschen Angaben zu einem eingebauten Austauschmotor ein Mangel im Rechtssinn vor?
Was ist, wenn sich der Verkäufer weigert, den Mangel zu beheben?